Kauf von Aktien in der eigenen GmbH

Eine angepriesene Anlage, die keine Anlage ist

Momentan gilt für Privatpersonen bei Kapitalgeschäften immer noch die Abgeltungssteuer von ca. 30%. Finanzminister Schäuble ist jedoch der Meinung das dies zu wenig ist und möchte die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen abschaffen und durch den persönlichen Steuersatz ersetzen. Vielen Dank Herr Schäuble. Wie wäre es, Sie lösen erstmal die Problematik mit der Prüfung von ausländischen Umsatzsteuer Identifikationsnummern und sorgen dafür, dass der Außenhandel in Europa nicht tagelang lahmgelegt wird und schützen Arbeitsplätze. Auf Vorschläge, wie man das Problem lösen gut kann, haben Sie ja leider nicht reagiert. Okay, zurück zum Thema.

Das heutige Thema befasst sich mit dem Aktienhandel innerhalb der eigenen GmbH (ebenso gültig für die UG) bzw. wie weit eine GmbH dabei helfen könnte, die Steuerlast beim Handel mit Aktien zu reduzieren.

Die folgenden Zeilen dienen nicht der Steuerberatung. Als nicht Steuerberater ist mir dies erstens nicht erlaubt, zweitens sind die Steuerparapraphen teilweise so kompliziert, dass selbst kleine Veränderungen im Anwendungsfall wieder zu anderen Steuervoraussetzungen führen können und drittens ändern sich die Steuergesetzte so schnell, dass Angaben von heute morgen schon wieder veraltet sein können. Wer wirklich Aktien über seine GmbH handeln möchte, sollte dies im Vorfeld auf jeden Fall mit seinem Steuerberater besprechen. Die folgenden Informationen können daher fehlerhaft sein, besonders wenn Sie diesen Text Jahre nach Erstveröffentlichung lesen.

Generell kann eine GmbH dabei helfen Vermögen schneller aufzubauen, da der maximal Steuersatz einer GmbH mit ca. 30% deutlich unterhalb des Höchststeuersatzes von 45% liegt. Die ca. 30% Besteuerung setzt sich zusammen aus 15% Körperschaftssteuer und ca. 15% Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist je nach Gemeinde mal etwas höher oder etwas niedriger. In der Annahme das die Abgeltungssteuer bei privaten Vermögen durch den persönlichen Einkommenssteuersatz ausgetauscht wird, könnte eine GmbH eine interessante Alternative darstellen. Wie Sie im Verlauf feststellen werden, ist dies keine Alternative für Jedermann.

Das Vermögen der GmbH gehört der GmbH selbst und nicht mehr Ihnen als Person. Als geschäftsführender Gesellschafter, kann man jedoch das Vermögen kontrollieren und darauf kommt es letztendlich an. Bei der Besteuerung von Aktien gelten in der GmbH glücklicherweise andere Regeln. Hier werden 5% von der realisierten Wertsteigerung versteuert. 95% sind somit steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Finanzunternehmen. Für diese Unternehmen gelten wieder leicht andere Regeln, je nach dem wie weit die Aktien dem Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Dies liegt daran, dass Finanzunternehmen auch gerne Verluste steuerlich angerechnet haben wollen. Genaue Informationen und vor allem auch wann genau man als Finanzunternehmen zählt sind auf jeden Fall vom Steuerberater des Vertrauens zu holen. Wenn man das eigene Vermögen Verwaltet, ist man kein Finanzunternehmen.

Die Besteuerungssätze gelten nur für Aktien und Unternehmensbeteiligungen. Gewinne aus anderen Finanzprodukten wie z.B. Derivaten oder Divienden (abhängig von der Höhe der Anteile, gibt es auch Ausnahmen) müssen voll versteuert werden. Auch für Fonds gibt es wieder Sonderregelungen abhängig von der Art des Fonds. Da sonstige Finanzprodukte für den Investor nicht in Frage kommen, sollte dies nicht weiter stören.

Wie man sieht kann eine GmbH dabei helfen schneller ein Vermögen zu generieren. Aufgrund der niedrigen Besteuerung von Aktien kann der größte Teil der Gewinne sofort wieder refinanziert werden.

Erst wenn Gelder aus der GmbH zurück in den privaten Besitz fließen sollen wird es wieder ärgerlich, denn hier fällt natürlich die Einkommenssteuer an. Hier kann bei hohen Einkommen wieder der Spitzensteuersatz von 45% zum tragen kommen. Deswegen sollte man tolerieren nur die Kontrolle über das Vermögen zu haben, um solche Steuern zu vermeiden. Wer kein Einkommen hat, kann sich immerhin zum Steuerfreibetrag von ca. 8.350 EUR im Jahr Gelder steuerfrei auszahlen. Bei kleinen Gehältern kann der Einkommenssteuersatz ebenso unterhalb der ca. 30% Abgeltungssteuer liegen. Die ganze Aktion sollte daher gründlich und im Idealfall mit dem Steuerberater besprechen werden. Von den eigenen Zielen hängt es schließlich ab, ob sich dieses Modell lohnt.

Bei einer UG ist die Besonderheit, dass 25% vom Gewinn als Rücklagen gebildet werden müssen, bis das Stammkapital von 25.000 EUR einer GmbH erreicht ist. Hier sind also kleine Beschränkungen vorhanden.

Eine GmbH kann theoretisch schon mit 12.500 EUR gegründet werden. Der fehlende Teil muss später nach gezahlt werden und mit diesem haftet dann der geschäftsführende Gesellschafter persönlich, bis die Einzahlung erfolgt ist. 

Für die Gründung einer GmbH können schon Kosten von 500-700 EUR anfallen und die Gründung dauert ca. 1-2 Monate. Es kommt weitere Arbeit auf einen zu, den die GmbH unterliegt einer doppelten Buchhaltung. Hierzu gehört außerdem die monatliche Umsatzsteueranmeldung, ggf. zusammenfassende Meldung (ZM), Umsatzsteuererklärung, Jahresabschluss und ggf. noch weitere Arbeiten (wer Pech hat, darf z.B: dem Bundesamt für Statistik noch Daten melden oder wer viele Auslandgeschäfte macht noch Intrastat Statistik, ...). Fachwissen sollte schon auf jeden Fall vorhanden sein. Wenn dieses fehlt müssen diese Aufgaben vom Steuerberater übernommen werden und dies sorgt für weitere Kosten. Allein für einen Jahresabschluss müssen schon mindestens 1000 EUR im Jahr kalkuliert werden und die Handelskammern werden sich auch schnell melden. Wenn Gewinne anfallen, dürfen künftig Steuern im voraus bezahlt werden (alle 3 Monate ein Viertel).

Ein Gespräch mit einem Steuerberater kostet nicht die Welt und ist auf jeden Fall empfehlenswert. Die richtige Beratung kann einem später viel viel Geld sparen. Alle genannten Angaben sind ohne Gewähr. Dies ist keine Steuerberatung.

Dieses Modell kann, muss aber keine Alternative darstellen, denn nicht jeder hat das Zeug zum Unternehmer. Weiterhin könnte eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich sein. Steuergesetze ändern sich ständig. Es ist nicht auszuschließen, dass wir eines Tages wieder eine Spekulationsfrist haben werden.

Weiterführende Information:

  1. § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG): Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
  2. Erfahrungsbericht über einen seriösen professionellen und preiswerten Broker (Captrader)